Falls Sie die Räumlichkeiten mieten, in denen der Nagerbefall auftritt, sollten Sie jedoch zunächst Ihren Vermieter benachrichtigen. Dieser ist verpflichtet, Schädlingsbefall auf seine Kosten zu beseitigen. Dafür müssen Sie ihm jedoch Gelegenheit geben – setzen Sie unbedingt eine Frist für die Problemlösung! Kommt er innerhalb dieser Zeit seiner Verpflichtung nicht nach, können Sie selbst einen Fachmann für Rattenbekämpfung bzw. Mäusebekämpfung beauftragen und die Kosten dafür Ihrem Vermieter in Rechnung stellen.
Im Rahmen einer ersten Befallsinspektion erstellen wir einen Schädlingsbekämpfungsplan. Dieser umfasst das Auffinden und Beseitigen aller möglichen Zugänge, durch die Mäuse in Ihre Räumlichkeiten gelangen können sowie Maßnahmen zur Eliminierung der Schädlinge.
Nach Konsultation mit Ihnen beginnen wir mit den für Ihren Bedarf geeigneten und mit Ihnen abgestimmten Bekämpfungsmaßnahmen. Dazu gehören der Einsatz von Köder- oder Lebendfallen sowie das Ausbringen von chemischen Mitteln (Rodentiziden) zur Nagerbekämpfung im Innen- und Außenbereich betroffener Gebäude. Um Menschen und Haustiere nicht zu gefährden, werden Rodentizide in Köderboxen ausgebracht, die nur für Nager zugänglich sind.
Die regelmäßige Inspektion der Fallen und Köderboxen gehört ebenso zu unserer Tätigkeit wie die Entfernung und Neutralisation aller Fallen und Köder nach Tilgung des Befalls.
Nagerbefall kann Ihr Eigentum erheblich schädigen und Ihre Gesundheit gefährden. Für Unternehmen und Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, existieren zudem gesetzliche Hygienevorschriften, die das unverzügliche Adressieren eines Schädlingsbefalls verlangen.
Wir sind Ihr Fachmann für Rattenbekämpfung, Mäusebekämpfung und ganz allgemein Schädlingsbekämpfung in Isselburg und Umgebung. Als professioneller Kammerjäger beraten wir Sie gern und umfassend zu den Optionen zur Beseitigung und dauerhaften Vorbeugung von Schädlingsbefall – kontaktieren Sie uns bei Bedarf am besten sofort!